
Anwaltsregress und Rechtsschutzversicherung: BGH verschärft die Beratungspflicht (Urteil vom 30. April 2026, IX ZR 154/24)
Der Bundesgerichtshof hat am 30. April 2026 (Az. IX ZR 154/24) entschieden, dass ein Rechtsanwalt seinen Mandanten bereits bei einer erheblichen Verschlechterung der Erfolgsaussichten belehren muss – nicht erst, wenn die Rechtsverfolgung aussichtslos ist. Diese Pflicht gilt auch gegenüber rechtsschutzversicherten Mandanten und wird nicht durch den Hinweis erfüllt, dass die Versicherung die Kosten trägt. Dieser…
